Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LPT |
Eingereicht: | 02.04.2019, 17:37 |
Ja zum Wolf und zum Wolfsmanagement
Beschlusstext
Der Wolf ist zurück in Schleswig-Holstein. Noch sind es einzelne Tiere und
niemand weiß vorherzusagen, wie sich ihre Zahl weiter entwickelt. Auf der einen
Seite ist der Wolf als heimisches Wildtier streng geschützt, weil sein Bestand
noch immer nicht als gesichert angesehen wird. Auf der anderen Seite kann er zum
Problem für Tierhalter*innen werden, die ihre Tiere auf der Weide halten. Wir
Grüne nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst. Wir wollen den
Artenschutz für seltene Tiere und setzen uns zugleich dafür ein, dass es mehr
Aufklärung und Monitoring einerseits und Unterstützung für die Tierhalter*innen
andererseits gibt.
Wir müssen als Gesellschaft lernen, mit dem Wolf und anderen wilden Tieren zu
leben. Dort wo es zu Konflikten kommt, brauchen wir rechtssichere Lösungen. Auch
unter den geltenden Rechtsvorschriften können Wölfe, die dem Menschen gefährlich
werden oder die sich auf Weidetiere als Beute spezialisieren, zum Abschuss
freigegeben werden. Das ist auch richtig so. Wir brauchen also keine neuen
Gesetze, sondern müssen uns darauf verständigen, wie diese anzuwenden sind.
Wer eine sachliche Debatte fordert, muss auch selbst sachlich bleiben.
Sogenannte wolfsfreie Gebiete kann es schon deshalb nicht geben, weil kein
Mensch weiß, wo der Wolf als nächstes auftaucht. Solche Forderungen helfen weder
den Tierhalter*innen, noch dienen sie der Sache. Sie sind populistisch und
streuen den Menschen Sand in die Augen. Das gleiche gilt für spezielle
Schutzgebiete für den Wolf.
Wir Grüne haben uns immer dafür stark gemacht, Artenschutz und Weidetierhaltung
nicht gegeneinander auszuspielen. Herdenschutzmaßnahmen und Wolfsmanagement
sollen die Weidetierhalter*innen unterstützen. Wo dies nicht ausreicht und einen
Wolf nicht dauerhaft von Menschen und Nutz- und Haustieren abhält, ist eine
Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Wolfes nach Naturschutzrecht möglich.
Die Weidehaltung von Schafen, Rindern und Pferden prägt unsere Landschaft und
Kultur und ist in vielen Fällen auch für den Natur- und Artenschutz wichtig.
Durch den Wolf kann sich diese Form der Tierhaltung verändern. Wir Grüne wollen
die Koexistenz von Wolf und Weidetieren sichern. Die erforderliche Anpassung der
Tierhaltung(wie z. B. Zäune, Hunde, Mehraufwand bei der Hütung der Tiere), die
vor Schäden durch den Wolf schützt, muss finanziell erstattet werden.
Die Landtagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Schafhaltung
an Deichen und im Hinterland (Winterweide) besonders unterstützt wird. Als
mögliche Maßnahmen kommen u.a. Pachterlass für die beweideten Flächen oder
spezielle Landschaftspflegeverträge mit den Schafhalter*innen in Betracht, die
die Schafhaltung finanziell absichern.
Wölfe müssen Wildtiere bleiben. Sollten Wölfe problematisches (mehr als
zweimaliges Überspringen von wolfsabweisenden Zäunen) oder nicht artgerechtes
Verhalten (zu große Annäherung an Menschen) zeigen, muss es eine
Ausnahmegenehmigung zum Abschuss geben. Eine Betäubung und Verbringung in
Wildgehege ist nicht tierschutzgerecht, weil wilde Tiere in Gefangenschaft nicht
artgerecht gehalten werden können.
Der Wolf steht europaweit und in Deutschland so lange unter dem besonderen
Schutz der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie, bis er einen „guten
Erhaltungszustand“ erreicht hat. Wann dieser erreicht ist, muss fachlich und
nicht politisch entschieden werden.
Eine Aufnahme ins Jagdrecht lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Nötigenfalls
erforderliche Abschussgenehmigungen würden sich dadurch verzögern. Die jagdliche
Regulierung der Wölfe in Schweden widerspricht dem EU-Recht und wird
mittlerweile von der EU aktiv geahndet.
Für ein langfristiges konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf ist es
erforderlich
- die Weidetierhaltung gebietsweise vorbeugend anzupassen,
- das Entstehen von auffälligem Wolfsverhalten zu vermeiden,
- angemessene Entschädigungen für Wolfsschäden zu zahlen,
- problematische Einzelwölfe nach den bundesweiten Managementvorgaben zu
identifizieren und im Einzelfall in letzter Konsequenz zu töten.
- Das Wolfsmanagement ist ein „lernendes System“. Niemand weiß heute, wie
sich die Population der Wölfe in SH entwickelt. Deshalb muss das
Wolfsmanagement unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten laufend
angepasst werden. Tierhalter*innen und Naturschutzverbände sollen bei der
Weiterentwicklung eng eingebunden werden.